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Knochenleitungs-Hörgeräte

Knochenleitungs-Hörgeräte, auch als knochenverankerte Hörgeräte (BAHA – Bone Anchored Hearing Aids) bezeichnet, sind spezielle Hörgeräte, die Schall nicht über den äußeren Gehörgang zum Mittelohr übertragen, sondern direkt über den Schädelknochen. Diese Art von Hörgeräten wird in der Regel bei bestimmten Arten von Hörverlust eingesetzt, bei denen herkömmliche Hörgeräte aufgrund von Problemen im äußeren oder mittleren Ohr nicht wirksam sind.

Funktionsweise:

  • Ein Knochenleitungs-Hörgerät besteht aus einem Prozessor, der den Schall aufnimmt und verarbeitet, sowie einem Schwingelement.
  • Das Schwingelement wird chirurgisch an der Schädelknochenoberfläche hinter dem Ohr befestigt.
  • Der Schall wird durch das Schwingelement in den Schädelknochen geleitet, der ihn wiederum direkt an das Innenohr und den Hörnerv weiterleitet.
  • Auf diese Weise umgeht der Schall den blockierten oder beeinträchtigten Gehörgang und erreicht das Innenohr, was eine Verbesserung des Hörvermögens ermöglicht.

Knochenleitungs-Hörgeräte werden hauptsächlich in folgenden Fällen eingesetzt:

  • Einseitiger Hörverlust: Wenn eine Seite des Gehörgangs nicht oder nur teilweise funktionsfähig ist.
  • Mittelohrschwerhörigkeit: Wenn das Mittelohr durch Verletzungen oder Erkrankungen beeinträchtigt ist und konventionelle Hörgeräte keine Verbesserung bringen.
  • Angeborene Fehlbildungen des Ohrs.

Einige der führenden Hersteller von Knochenleitungs-Hörgeräten sind:

  1. Cochlear: Cochlear bietet eine Reihe von Knochenleitungs-Hörgeräten unter dem Namen „Baha“ an.
  2. Oticon: Oticon ist ein weiterer renommierter Hersteller von Knochenleitungs-Hörgeräten.
  3. BHM-Tech Produktionsgesellschaft: Ein weiterer Anbieter von knochenverankerten Hörgeräten.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Verfügbarkeit von Produkten und Herstellern im Laufe der Zeit ändern kann. Daher empfehle ich, aktuelle Informationen von vertrauenswürdigen Quellen oder Fachleuten in der Hörgeräteindustrie einzuholen, um die neuesten Optionen und Technologien für knochenverankerte Hörgeräte zu erfahren.

In welchen Ländern zahlt die Krankenkasse die Hörgeräte?

Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Hörgeräten durch Krankenkassen können von Land zu Land unterschiedlich sein. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Informationen ändern können, und es immer ratsam ist, die genauen Richtlinien und Bestimmungen bei der jeweiligen Krankenkasse oder den nationalen Gesundheitsbehörden zu erfragen. Hier sind einige Beispiele für Länder, in denen Krankenkassen in der Regel die Kosten für Hörgeräte übernehmen:

  1. Deutschland: In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten für Hörgeräte. Die genaue Höhe des Zuschusses variiert je nach Krankenkasse und individuellem Fall.
  2. Vereinigtes Königreich: Im Vereinigten Königreich kann man über den National Health Service (NHS) Zugang zu kostenlosen Hörgeräten erhalten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
  3. Kanada: In Kanada können die Kosten für Hörgeräte je nach Provinz und individuellem Fall von der öffentlichen Krankenversicherung (Medicare) oder privaten Versicherungen übernommen werden.
  4. Australien: In Australien können die Kosten für Hörgeräte durch das Hearing Services Program abgedeckt werden, das von der australischen Regierung finanziert wird.
  5. Schweden: In Schweden gibt es ein staatliches System, das die Kosten für Hörgeräte teilweise übernimmt. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Einkommen und dem Alter.
  6. Frankreich: In Frankreich können die Kosten für Hörgeräte von der nationalen Krankenversicherung (Sécurité Sociale) erstattet werden. Die genauen Bedingungen und Zuschüsse variieren je nach individueller Situation.
  7. Niederlande: In den Niederlanden können die Kosten für Hörgeräte von der Basisversicherung (Basisverzekering) erstattet werden. Es können jedoch bestimmte Bedingungen und Selbstbeteiligungen gelten.
  8. Norwegen: In Norwegen können die Kosten für Hörgeräte von der staatlichen Gesundheitsversorgung (Helfo) teilweise oder vollständig übernommen werden, abhängig von verschiedenen Faktoren wie Alter, Hörverlust und individueller Situation.
  9. Neuseeland: In Neuseeland können die Kosten für Hörgeräte von der öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ministry of Health) übernommen werden. Es können jedoch bestimmte Kriterien und Wartezeiten gelten.
  10. Schweiz: In der Schweiz können die Kosten für Hörgeräte in einigen Fällen von der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) erstattet werden. Die genauen Bedingungen können je nach Versicherungsanbieter und individueller Situation variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und sich die genauen Bedingungen und Zuschüsse von Land zu Land, innerhalb eines Landes und im Laufe der Zeit ändern können. Daher ist es ratsam, sich direkt bei der zuständigen Krankenkasse oder den nationalen Gesundheitsbehörden über die aktuellen Richtlinien zu informieren.